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   VG Ansbach, 14.04.2016 - AN 6 K 15.31132   

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VG Ansbach, 14.04.2016 - AN 6 K 15.31132 (https://dejure.org/2016,9466)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.04.2016 - AN 6 K 15.31132 (https://dejure.org/2016,9466)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. April 2016 - AN 6 K 15.31132 (https://dejure.org/2016,9466)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Ansbach, 08.04.2016 - AN 6 K 16.30155

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis einer Klage gegen Umverteilung

    Zur Begründung wurde ausgeführt, für die Klägerin zu 2) sei vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ein Klageverfahren anhängig (AN 6 K 15.31132).

    Mit Schreiben vom 5. Februar 2016, dem Gericht im Verfahren AN 6 K 15.31132 übermittelt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, teilte das Pfarramt U.-T.-P. mit, dass die Kläger aufgrund eines Beschlusses des Kirchenvorstands der Kirchengemeinde P. vom 4. Februar 2016 dort in "Kirchenasyl" genommen worden seien.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten zum vorliegenden Klageverfahren samt Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO und zum Verfahren AN 6 K 15.31132 Bezug genommen.

  • VG Ansbach, 31.03.2016 - AN 6 S 16.30154

    Kein anerkennenswertes Rechtsschutzbedürfnis bei Aufenthalt in sog. Kirchenasyl

    Zur Begründung der beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingelegten Klage vom 4. Februar 2016 (dortiges Az. B 3 K 16.30214, nunmehr AN 6 K 16.30155) wurde ausgeführt, für die Antragstellerin zu 2) sei vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ein Klageverfahren anhängig (AN 6 K 15.31132).

    Mit Schreiben vom 5. Februar 2016, dem Gericht im Verfahren AN 6 K 15.31132 übermittelt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, teilte das Pfarramt ... mit, dass die Antragsteller aufgrund eines Beschlusses des Kirchenvorstands der Kirchengemeinde ... vom 4. Februar 2016 dort in "Kirchenasyl" genommen worden seien.

  • VG Ansbach, 29.08.2017 - AN 14 E 17.50998

    Erfolgloser Eilantrag eines äthiopischen Asylbewerbers auf Rücküberstellung aus

    Der Antragsteller verhielt sich also widersprüchlich und damit rechtsmissbräuchlich, wenn er sich einerseits an ein Gericht wendet, um vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Verteilungsentscheidung unter den europäischen Mitgliedsstaaten zu fordern, andererseits aber bereits während des gerichtlichen Verfahrens dartut, dass er sich den Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entzieht (vgl. auch VG Cottbus v. 16.06.2016, Az.: 5 K 273/16.a; VG Ansbach v. 14.04.2016, Az.: AN 6 K 15.31132).
  • VG Ansbach, 06.12.2018 - AN 17 K 18.50438

    Antrag auf internationalen Schutz

    Bei dem Institut des Kirchenasyls handelt es sich um kein rechtlich vorgesehenes oder sonst anerkennenswert zulässiges Verfahren (VG Ansbach, U.v. 14.4.2016 - AN 6 K 15.31132 - BeckRS 2016, 45664).
  • LG Regensburg, 09.08.2017 - 51 T 284/17

    Abschiebung, Asylantrag, Beschwerde, Italien, Fluchtgefahr, Bescheid,

    Im Ergebnis teilt daher auch die Kammer die Auffassung des Verwaltungsgerichts Ansbach, dass derjenige, der ins sogenannte "Kirchenasyl" eintritt, gegen das vorzugehen sich die bayerischen Ausländerbehörden nach bekannter, bereits jahrelanger Praxis scheuen vorzugehen, sich vorgefasster Absicht der staatlichen Gewalt, die die staatliche Rechtsordnung gewährleistet, bewusst entzieht und das Aufsuchen eines solchen "Kirchenasyls" einem Untertauchen gleichzusetzen ist, weil sich die betreffende Person insoweit der staatlichen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht unterordnet (VG Ansbach, Beschluss vom 07.12.2016, Az. AN 14 S 16.50339 - Juris, BeckRS 2016, 55833; Urteil vom 14.04.2016, Az. AN 6 K 15.31132 - Juris, BeckRS 2016, 45664; Gerichtsbescheid vom 08.04.2016, Az. AN 6 K 16.30155 - Juris, BeckRS 2016, 44890).
  • VG Cottbus, 16.06.2016 - 5 K 273/16

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2 7 AufenthG,

    Die Klage ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (so auch zum "Kirchenasyl" VG Ansbach, Urteil vom 14. April 2016 - AN 6 K 15.31132 - zit. nach Juris).
  • VG Ansbach, 09.08.2019 - AN 17 K 18.50463

    Keine Subsidiarität der Feststellungsklage bei Überprüfung des Ablaufs der

    Beim Institut des Kirchenasyls handelt es sich auch nicht um ein rechtlich vorgesehenes oder sonst anerkennenswert zulässiges Verfahren (VG Ansbach, U.v. 14.4.2016 - AN 6 K 15.31132 - BeckRS 2016, 45664), das eine Abschiebung rechtlich verhindern würde.
  • VG Regensburg, 06.08.2020 - RN 14 E 20.50264

    Verlängerung der Überstellungsfrist durch Aussetzung der Vollziehung der

    Beim Institut des Kirchenasyl handelt es sich nicht um ein rechtlich vorgesehenes oder sonst anerkennenswert zulässiges Verfahren (VG Ansbach, U. v. 14.4.2016 - AN 6 K 15.31132 - BeckRS 2016, 45664), das eine Abschiebung rechtlich hindern würde.
  • VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 17 K 17.50899

    Wegen Ablaufs der Überstellungsfrist erfolgreiche Anfechtungsklage gegen einen

    Beim Institut des Kirchenasyls handelt es sich auch nicht um ein rechtlich vorgesehenes oder sonst anerkennenswert zulässiges Verfahren (VG Ansbach, U.v. 14.4.2016 - AN 6 K 15.31132 - BeckRS 2016, 45664), das eine Abschiebung rechtlich verhindern würde.
  • VG Ansbach, 26.07.2019 - AN 17 S 19.50639

    Keine Verlängerung der Überstellungsfrist durch Gang ins offene Kirchenasyl

    Beim Institut des Kirchenasyls handelt es sich auch nicht um ein rechtlich vorgesehenes oder sonst anerkennenswert zulässiges Verfahren (VG Ansbach, U.v. 14.4.2016 - AN 6 K 15.31132 - BeckRS 2016, 45664), das eine Abschiebung rechtlich verhindern würde.
  • VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 14 S 16.50339

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen

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